Suchbegriff eingeben

  • Home
  • Aktuelles
  • Blog Beitrag
  • Energie- und Stromsteuerrecht: Online-Pflicht ab 2025

Energie- und Stromsteuerrecht: Online-Pflicht ab 2025

Seit Jahresbeginn gelten wichtige Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht. Unternehmen, die Steuerentlastungen beantragen möchten, müssen dies künftig ausschließlich online über das Zoll-Portal erledigen.

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen, die Steuerentlastungen nach § 9b StromStG (Stromsteuer) und § 54 EnergieStG (Energiesteuer) beantragen möchten, dies online tun.

Die bisherigen Papierformulare entfallen, und für die Antragstellung ist ein ELSTER-Unternehmenskonto erforderlich. Ziel dieser Änderung ist eine effizientere und schnellere Bearbeitung der Anträge.

Betriebe sollten frühzeitig prüfen, ob sie bereits über ein ELSTER-Konto verfügen oder dieses rechtzeitig beantragen. Zudem empfiehlt es sich, sich mit dem Zoll-Portal vertraut zu machen und die neuen Online-Formulare zu nutzen.

Alle relevanten Informationen und Antragsformulare stehen auf www.zoll-portal.de bereit. Für Fragen oder Unterstützung steht die Zoll-Hotline unter 0800 8007-5452 (Mo–Fr, 8–17 Uhr) zur Verfügung.

Bitte beachten Sie die neuen Fristen und stellen Sie Ihre Anträge künftig digital.

Stand: 12. Februar 2025