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Neue Abmahnwelle: Google-Fonts

Aktuell werden Webseiten-Betreiber vermehrt auf Grund einer unzulässigen Nutzung von Google-Fonts auf Webseiten abgemahnt. Was Sie jetzt tun sollten.

Eine neue angebliche Abmahnwelle macht von sich reden: Es soll um die unzulässige Nutzung von Google-Fonts auf Webseiten gehen. Allerdings mahnt hier nicht Google Unternehmen ab, die eine Website betreiben. Es sind selbsternannte Verbraucherschützer, die hier einen Datenschutzverstoß sehen. 

Google-Fonts ist ein Dienst von Google, der es ermöglicht, dass die in einer Website verwendeten Schrifttypen auf allen Endgeräten (PC, Internet-TV, Tablet, Smartphone) gleich aussehen. Ohne solche Dienste sähen Webseiten noch so aus wie in den 80er-Jahren. Häufig wird Google-Fonts auf den Internetseiten so eingebunden, dass bei jedem Aufrufen der Seite eine Verbindung zu den Servern von Google aufgebaut wird. Dabei wird die IP-Adresse des Nutzers übertragen. Das ist eigentlich nicht gravierend, da die IP-Adressen privater Nutzer ohnehin nicht statisch sind, sondern regelmäßig wechseln, als würde man bei jedem Anruf aus einer anderen Telefonzelle telefonieren. 

Bedauerlicherweise hat das Landgericht München im Januar geurteilt, dass in der Übermittlung dieser Daten eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegen kann. Anderes gilt dann, wenn der Besucher der Website vorher der Übermittlung zugestimmt hat. Ähnliche Entscheidungen haben schon dazu geführt, dass man praktisch keine Internetseite aufrufen kann, ohne vorher seine Zustimmung zu einer Weitergabe oder anderen Form der Datennutzung zuzustimmen.  

Tipp vom Zentralverband: Website überprüfen und gegebenenfalls überarbeiten 

Uns sind noch keine Fälle bekannt, in denen eine Bäckerei tatsächlich abgemahnt wurde. Das ist aber wahrscheinlich nur noch eine Frage der Zeit. Wir empfehlen, Kontakt mit dem Dienstleiter aufzunehmen, der die Website erstellt hat und betreut und die Datenschutzerklärung und -zustimmung gegebenenfalls anzupassen.

 

Stand: 6. Oktober 2022