Die Mehrwertsteuer ist und bleibt eines der wichtigsten Themen unserer Arbeit. Aber auch darüber hinaus setzt sich der Zentralverband für die steuerrechtlichen Belange der Bäckerbetriebe ein.
Die Mehrwertsteuer ist und bleibt eines der wichtigsten Themen unserer Arbeit. Aber auch darüber hinaus setzt sich der Zentralverband für die steuerrechtlichen Belange der Bäckerbetriebe ein.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem am 22. Januar 2025 veröffentlichten Beschluss die Verpackungssteuer-Satzung der Stadt Tübingen für verfassungsgemäß erklärt.
Infolge dieser Entscheidung prüfen zahlreiche Städte und Kommunen in Deutschland die Einführung einer eigenen Verpackungssteuer, häufig orientiert am „Tübinger Modell“. Dieses sieht eine Abgabe von 50 Cent pro Einwegverpackung oder Einweggeschirr sowie 20 Cent pro Einwegbesteck vor. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Steuerregelungen stellt Unternehmen vor enorme bürokratische Hürden und erschwert wirtschaftliches Handeln. Besonders für Handwerksbäckerinnen und Handwerksbäcker mit mehreren Standorten bedeutet dies zusätzlichen Aufwand in ohnehin herausfordernden Zeiten. Statt neuer Steuern braucht es praktikable Lösungen, die Nachhaltigkeit fördern, ohne Betriebe zu belasten.
Kommunalen Verpackungssteuern sind der falsche Weg – sie schaffen Bürokratie, aber keine echten Umweltlösungen – und gehören abgeschafft. Darüber hinaus müssen die bestehenden Mehrwegalternativen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit geprüft werden.
Machen Sie mit: Verpackungssteuer stoppen! Nutzen Sie das Musteranschreiben des Zentralverbands und sprechen Sie mit Ihren regionalen Abgeordneten.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bäckereibetriebe müssen seit 2023 verschärfte Anforderungen an Bewirtungsbelege schultern – mit Auswirkungen, die der Zentralverband nicht hinnimmt.
Zu den neuen Regelungen zählt, dass handschriftliche Belege nicht mehr akzeptiert werden. Sie müssen elektronisch erstellt sein und obendrein auch noch Angaben zur technischen Sicherheitseinrichtung im Kassensystem enthalten. Fehlen Angaben, weist das Finanzamt die Belege zurück. Für das Bäckerhandwerk hat das gleich doppelte Auswirkungen: Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur alle Dienstreisen und geschäftlichen Essen der Bäckereiinhaber oder ihrer Beschäftigten. Auch Kunden in Bäckerei-Cafés werden darauf achten, dass sie Rechnungen erhalten, die vom Finanzamt akzeptiert werden.
Handwerksbäcker schultern bürokratischen Ballast, den die Politik immer weiter erschwert. Das muss ein Ende haben, damit die Bäcker in Deutschland wieder backen und sich auf ihr Kerngeschäft und ihre Kunden konzentrieren können.
Bürokratie und Realität können weit auseinanderliegen. Das zeigt sich bei den Vorschriften für elektronische Kassen. Der Zentralverband kämpft für die Betriebe.
Seit 2020 müssen elektronische Kassen mit einer sogenannten TSE ausgestattet sein, einer technischen Sicherheitseinrichtung. Zudem müssen sie in einem zentralen Register angemeldet werden. Die Krux: Viele Bäckereien wollen ihre Kassen zwar anmelden, aber das genannte Register existiert auch nach inzwischen drei Jahren nicht, weil es die Finanzverwaltung nicht geschafft hat, ein passendes System zu entwickeln. Problematisch sind zudem die Lieferzeiten für die Anschaffung der Sicherheitseinrichtungen – unter anderem wegen des Corona-Lockdowns in China, der Container-Knappheit in der Schifffahrt, des Ukraine-Krieges, des Mangels an Lkw-Fahrern und der allgemein hohen Nachfrage. Der Zentralverband erkannte das früh und hatte eine Übergangsfrist erwirkt, um alte Kassen weiterverwenden zu dürfen. Diese Frist endete allerdings – und seit 2023 sollen Betriebe sehen, wie sie klarkommen. Der Zentralverband nimmt das nicht hin. Mehr dazu gibt es hier.
Der Bürokratiewahn in Deutschland muss ein Ende haben. Handwerksbäckereien gehören dringend spürbar und dauerhaft entlastet. Zumal die Politik der Praxistauglichkeit ihrer Auflagen auch noch selbst
im Weg steht.